Clean Service - Reinigungsfachhandel aus Karlsruhe

Clean Service – Reinigungsfachhandel aus Karlsruhe

Geschäfts- und Lieferbedingungen

Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Clean Service

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Clean Service (Auftragnehmer), auch solche aus zukünftigen Geschäfts­ abschlüssen, sind – falls keine abweichenden Sonderverein­ barungen vereinbart worden sind – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend.
  2. Einer Gegenbestätigung des Käufers (Auftraggeber) unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungs­ bedingungen gelten unabhängigdavon, ob das Vertragsangebot vom Käufer oder vom Verkäufer ausgeht. Offensichtliche Irrtümer, Rechen-, Druck- und Schreibfehler verpflichten den Verkäufernicht.
  3. Abweichungen vondiesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Die Unwirk­ samkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertrags­ bestandteil werden.
  4.  

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäߧ 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalbvon zwei Wochenannehmen.
  2. Clean Service liefert ausschließlich unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Ein­ kaufsbedingungen etwaiger Käufer werden von Clean Service nichtanerkannt. Es bedarf hierbei keines ausdrücklichen Widerspruches. Änderungen und/oder Ergänzungen zu den allgemeinen Geschäfts­ bedingungen bedürfenzu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Clean Service.
  3. Die bei Vertragsschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezi­ fikationen stellen den technischen Stand im Zeitpunkt des Vertrags­ schlusses dar. Clean Service behält sich Änderungen ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
  4.  

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behaltet sich Clean ServiceEigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Drillen nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Clean Service erteilt dazu dem Besteller die ausdrück­ liche schriftliche Zustimmung. Soweit Clean Service das Angebot des Bestellers nicht annimmt, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden

§ 4 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro, stets freibleibend, rein netto zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer und ab Lager. Im Falle von Fehlbestellungen des Kunden, beispielsweise in Bezug auf Liefer­ menge oder Lieferanschrift, ist der Verkäuferberechtigt, die für die Fehlbestellung entstandenen Frachtkosten dem Besteller in Rechnung zu stellen.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schrift­ licher besonderer Vereinbarung sowie der Wahrung der Zahlungs­ fristen zulässig.
  3. Clean Service ist berechtigt, von dem Kunden 18 % des Waren­ wertes als pauschalen Kosten- und Schadensersatz dann zu fordern, wenn eine bestätigte Lieferung von dem Kunden nicht abgenommen wird CleanService stellt für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ in Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Clean Service berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern
 

§ 5 Lieferung

Von Clean Service genannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Soweit Lieferzusagen mit Terminfestlegung erteilt werden, stellt dies kein Fixgeschäft dar. Clean Service ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und Teillieferungen zu fakturieren. Anlieferung der Ware setzt befahrbare Zufahrtsstraßen sowie Entlademöglichkeit voraus. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigt nicht, vom Vertrag zurückzutreten. In Fällen von Streik, Aussperrung, Krieg, höhere Gewalt oder sonstiger von Clean Servicenicht zu vertretender Behinderung ist Clean Service berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen oder hinauszuschieben und/oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Schadens­ ersatzansprüche oder Nachlieferungen gefordert werden können. Versand erfolgt ab Lager stets auf Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder Teil­ lieferungen vorgenommen werden. Clean Servicehaftet nicht für irgendwelcheTransportschäden. Bei Transportschäden müssen Schäden  oder Mindergewichte vor Abnahme der Sendung auf den Versandpapieren festgehalten werden. Dem Kunden bleibt es unbenommen, für die Ware eine Transportversicherung abzu­ schließen. Die Ware ist ordnungsgemäß geliefert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich widerspricht unter genauer Angabe aller Gründe. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden nicht nach Anzeige der Versandbereitschaft abgenommen, gehen alle zusätzlich entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden; pro angefangenen Monat werden mindestens 25 % des Rechnungs­ betrages in Rechnung gestellt. Höhere Kosten bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Gefahrübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt oder durch unsere Mitarbeiter geliefert, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers von Clean Service die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Ver­ schlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 7 Gewährleistung

Die Gewährleistung von Clean Service beschränkt sich auf die Lie­ ferung fehlerfreien Materials. Eigenschaften gelten als zugesichert nur und ausschließlich, wenn Clean Servicedies schriftlich bestätigt. Angaben in Prospekten, Gebrauchsanweisungen und sonstigenSchriftstücken sind unverbindlich. Clean Service übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aus unsachgemäßer Verwendung, fehler­ hafter Montage bzw.Inbetriebsetzung, natürlicher Abnutzung, fehler­ hafter oder nachlässiger Behandlung, insbesondere übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Austauschwerk­ stoffen, ungeeignetem Baugrund, chemischer, elektronischer oder elektrischer Einflüsse herrühren. EtwaigeMängel der Ware sind vom Käufer binnen einer Frist von sieben Tagen nach Zugang der Lieferung Clean Service schriftlich anzuzeigen, die mangelhaften Gegenstände zur Besichtigung durch Clean Service bereitzuhalten. Bei begründeten Mängeln kann Clean Service je nach Lage des Falles nachbessern, Ersatzlieferung leisten oder Gutschrift erteilen. In jedem Fall ist die mangelhafte Ware Clean Service frei Lager Karlsruhe zur Verfügung zu stellen. Sollte eine von Clean Service vorgenommene Ersatzlieferung oder Nachbesserung erneut mangelhaft sein, ist der Käufer berechtigt, Minderung oder Wandlung des Vertrages zu ver­ langen. Schadenersatzansprüche aus Mangelfolgeschäden, die aus einem Sachmangel oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigen­ schaft resultieren, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Beratung durch Clean Service erfolgt nach bestem Wissen, basierend auf jahrelanger Erfahrung, begründet jedoch keine Haftung von Clean Service. Die Beratung ist unverbindlich und befreit den Verwender von Geräten und Chemikalien nicht, diese auf ihre Eignung und Ein­ satzmöglichkeit selbst zu überprüfen. Angaben über Materialbedarf stellen unverbindliche Richtwerte dar.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Warenlieferungen erfolgenunter Eigentumsvorbehalt, Saldenvorbehalt, sowie verlängertem und erweitertem Eigentums­ vorbehalt. Die Ware bleibt bis zur Begleichung sämtlicher Forde­ rungen, auch solche, die erst nach Lieferung entstehen, Eigentum von Clean Service. Bei Verarbeitung oder Vermischung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den neu geschaffenen Gegenstand. Der Kunde ist verpflichtet, jede Pfändung oder Verpfändung oder sonstige Beeinträchtigung der Rechte von Clean Service unverzüglich anzu­ zeigen. Veräußert der Kunde Ware von Clean Service, ganz gleich in welchem Zustand, so tritt er bis zur völligen Tilgung aller Forde­ rungen von Clean Service seine eigenen Rechte, die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer entstehen, mit allen Neben­ rechten an Clean Service ab. Auf Verlangen von Clean Service ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Abnehmer anzuzeigen und Clean Service zur Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber dem Abnehmerdie erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

§ 9 Sonstiges

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Karlsruhe, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt Die rechtlichen Beziehungen zwischen Clean Service und dem Kunden richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrererder vorstehenden Bestimmungen betrifft die Wirksamkeit der übrigen nicht.
  3. Bei Reparaturaufträgen gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.
 

Sand Karlsruhe, 2018